Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der
Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt.
Vertragsgegenständlich sind die in dem Lieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte.

2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt
mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet mit dem Wiedereintreffen der
Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die
ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, kann der Mietpreis entsprechend nachberechnet
werden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf den üblichen Versandwegen, es sei
denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten
einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen
Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und
erlischt bei Rückgabe oder Abholung durch den Vermieter.

4. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art
und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem
Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und
Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist
erst nach Absprache mit dem Vermieter gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem
unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

5. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum
Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das
vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit
zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer
Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das
fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung
der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang.Für Schäden, die dem
Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf
einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die
Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit
welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere,
darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind
ausgeschlossen.

6. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht
bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen
Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung sowie Diebstahl trägt der Mieter. Im Falle
eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden
hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu
vertreten hat oder nicht.

7. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und
Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen.
Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei EDV-Systemen darf
mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden.
Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert
mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter
im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von
Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

8. Rücktritt des Mieters
Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich der Vermieter
vor, Stornokosten zu erheben. Bei weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 15%, bei
weniger als 2 Wochen 50% und bei weniger als einer Woche 75% des Mietbetrages zur
Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt ein Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Zahlung von
100% fällig.

9. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter
freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen
Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages
die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in
Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger
Eingriffe Dritter erforderlich sind.

10. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse,
gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung,
Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der
Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

11. Sicherheitsleistung
Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 5.000 Euro, ist der Vermieter berechtigt, eine
Mietvorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der
Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages
eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt.
Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des
vermieteten Gerätes beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

12. Zahlungshinweise
Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist bei Rechnungsstellung gem.
vereinbartem Zahlungsziel fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des
Fälligkeitsdatums der Rechnungen kann der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an
Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur dann aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Für Kunden aus dem Ausland gilt eine 100% Vorkasse bis 14
Tage vor Veranstaltungsbeginn. In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte
Dienstleistungen sind Mehrwertsteuer pflichtig.

13. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit
unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

14. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu
ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der
Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die
Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

15. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des
Vermieters. Bei Vermietungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt zusätzlich zu
den hier vereinbarten Bedingungen deutsches Recht als vereinbart.