Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind keine Vertragspartner.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EVANE — Kongress- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Anbieter“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie über Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik, insbesondere Kongress- und Eventbegleitung, Streaming-Produktion, Auf- und Abbau, Bedienung der Technik vor Ort und Bereitstellung der Konferenz-Software iCon.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte und Leistungen.
(2) Soweit die Vermietung von Geräten erfolgt, gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt, spätestens jedoch mit Anlieferung der Geräte am Einsatzort.
§ 3 Mietzeit
(1) Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
(2) Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort und endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Anbieter.
(3) Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Anbieter über die ursprünglich vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet.
§ 4 Service- und Personalleistungen
(1) Soweit der Anbieter Dienstleistungen erbringt (z. B. Kongressbegleitung, Streaming-Produktion, Bedienung der Technik vor Ort, Auf- und Abbau, Beratung), gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
(2) Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einsatz von fachlich qualifiziertem Personal.
(3) Der Auftraggeber hat dem Anbieter und seinem Personal rechtzeitig und unentgeltlich Zugang zu der Veranstaltungslocation zu gewähren sowie alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitiger Mitwirkung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die erforderlichen technischen Voraussetzungen (Strom, Internet, Aufstellflächen) vorhanden sind, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
(1) Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Auftraggebers auf den üblichen Versandwegen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben.
(2) Die Kosten einer auf Wunsch des Auftraggebers abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
(3) Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung durch den Anbieter.
§ 6 Gebrauch der Mietsache
(1) Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Anbieters.
(2) Der Auftraggeber hat die Geräte sorgfältig zu behandeln, alle Obliegenheiten in Verbindung mit Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Anbieters zu befolgen.
(3) Eine Untervermietung der Geräte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
(4) Der Auftraggeber hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Eine Überprüfung der Geräte durch den Anbieter ist diesem jederzeit zu ermöglichen.
§ 7 Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
(2) Hat das vermietete Gerät bei Gefahrenübergang einen Mangel, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert, kann der Anbieter nach seiner Wahl den Mangel beheben oder das mangelhafte Gerät durch ein gleichwertiges austauschen. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis entsprechend.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder ist sie unzumutbar, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Mietpreis zu mindern.
§ 8 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
§ 9 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, von ihm beauftragte Dritte oder Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft verursachen.
(2) Den Schaden bei zufälligem Untergang, zufälliger Beschädigung oder Diebstahl der Mietsache trägt der Auftraggeber bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Auftraggeber wird gebeten, eine angemessene Versicherung für die Mietsache abzuschließen.
(3) Im Falle eines Totalschadens hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
(4) Der Auftraggeber hat dem Anbieter Schäden an oder den Verlust der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Rücktritt des Auftraggebers (Stornokosten)
(1) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, kann der Anbieter pauschalen Schadensersatz wie folgt verlangen:
– bei Rücktritt 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 15 % des vereinbarten Auftragswertes;
– bei Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes;
– bei Rücktritt weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 75 % des vereinbarten Auftragswertes;
– bei Rücktritt am Tag vor Veranstaltungsbeginn oder später: 100 % des vereinbarten Auftragswertes.
(2) Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
§ 11 Rechte Dritter und Lizenzen
(1) Beim Betrieb von Video- und Audiosystemen dürfen vom Auftraggeber eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber erfolgen. Anfallende GEMA-Gebühren und sonstige urheberrechtliche Vergütungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden.
(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild-, Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Rechteinhaber frei.
(4) Der Auftraggeber hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er hat den Anbieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, falls während der Vertragslaufzeit die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Die zur Aufhebung erforderlichen Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Unvorhergesehene, vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse — wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Unfallschäden, Naturereignisse oder erhebliche Betriebsstörungen beim Anbieter oder seinen Lieferanten — berechtigen den Anbieter, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Leistung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen solcher Ereignisse sind ausgeschlossen.
§ 13 Sicherheitsleistung
(1) Übersteigt der vereinbarte Auftragswert 5.000 EUR netto, ist der Anbieter berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
(2) Der Anbieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Auftraggeber für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Anbieter hinterlegt. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen der Geräte beim Anbieter unverzinst zurückgezahlt.
§ 14 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind gemäß vereinbartem Zahlungsziel ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Anbieters nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Für Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt 100 % Vorauszahlung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
§ 15 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Auftraggeber hat die gemieteten Geräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an den Anbieter zurückzugeben.
(2) Bei verspäteter Rückgabe hat der Auftraggeber dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Werden die Geräte nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Auftraggeber — unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Anbieters — für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
§ 16 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://evane.de/datenschutz/.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: [ Juli 2026]